Flagge und Wappen von Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf ist nicht nur die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, sondern auch Behördensitz des Regierungsbezirks Düsseldorf. Die Stadt hat rund 620.000 Einwohner ist somit die siebtgrößte Stadt Deutschlands.

Das Düsseldorf Wappen ist auf der Flagge der Stadt zu sehen. Die Flagge zeigt das Wappen auf einem rot-silbernen Grund. Die Flagge ist horizontal in gleichen Teilen designt, der rote Steifen ist oben zu sehen. Das Wappen von Düsseldorf hat eine lange Tradition und wurde bereits im Jahr 1495 zum ersten Mal im offiziellen Rahmen verwendet.

Aussehen der Flagge

Auf der Düsseldorf-Fahne ist mittig das Wappen der Stadt zu sehen. Die Fahne ist im Format 5:3 gehalten. Die Querstreifen der Flagge sind im Verhältnis 1:1 vorhanden. Das Wappen Düsseldorfs ist ein silbernes Schild. Auf diesem ist ein aufgerichteter, doppelschwänziger Löwe zu sehen. Er ist blaugekrönt und hält einen gesenkten, blauen Anker in seinen Pranken.

Bedeutung des Wappens 

 

Das älteste Stadtsymbol im Wappen ist der Anker. Dieser symbolisiert die enge Verbindung der Rheinmetropole zur Schifffahrt und zum Fischfang. Der Löwe war zu seinen Anfängen das Symbol des Herzogtums Berg. Im 16. Jahrhundert wurde die Stadt Düsseldorf als Hauptstadt des Herzogtums benannt. Die Integration des Löwen in das Stadtwappen der Hauptstadt des Landes Nordrhein-Westfalen ist auf dieses Ereignis zurückzuführen.

 

Es ist nicht eindeutig geklärt, warum der Löwe zwei Schwänze zeigt. Es wird unter anderem vermutet, dass das Herzogtum den Löwen in dieser Form vom Wappen von Graf von Luxemburg übernommen hat. Der Löwe auf dem Wappen hat eine rote Farbe und hält einen blauen Anker in seinen Pranken. Die Hintergrundfarbe des Schildes ist silber (weiß).

 

Im 19. Jahrhundert wurde das Stadtwappen mit dem zweischwänzigen Löwen in das Stadtsiegel integriert. Seither zeigen Wappen, Siegel und Flagge den Löwen mit dem Anker. Die rote Farbe wird heute auch im Wappen des Vereins Fortuna Düsseldorf verwendet.

Geschichte des Wappens Düsseldorfs

Wie bereits erwähnt, waren die ersten Wappen der Stadt Düsseldorf mit einem Anker versehen. Diese alten Wappen sind seit Jahrhunderten in Gebrauch. Sie sind zum Beispiel in alten Kirchenbauten aus dem 15. Jahrhundert zu sehen. Darüber hinaus wurde der Anker von Familien der Region schon im Jahr 1302 zum ersten Mal offiziell verwendet. 

Zwischen 1204 und 1249 – eine genaue Datierung ist derzeit nicht möglich – wurde der zweischwänzige Löwe durch den Grafen von Berg in die Region gebracht. Heinrich von Limburg heiratete im Jahr 1217 Irmgard von Berg, die als Erbin der Grafschaft im Jahr 1226 den Ansitz und auch das Wappen in die Familie brachte. Dies geschah allerdings, bevor die Stadt Düsseldorf das Stadtrecht erhielt – erst im Jahr 1288 wurde die Region offiziell als Stadt benannt.

Im Laufe der Zeit wurde das Wappen der Landeshauptstadt von NRW immer wieder in abgewandelter Form verwendet. Oft waren es lediglich Details, die neu gestaltet wurden. Es war der Heraldiker Otto Hupp, der im Jahr 1938 das Stadtwappen der Stadt Düsseldorf neu definierte. Seither ist das Wappen unverändert in der gleichen Form in Gebrauch.

Stadtwappen Düsseldorfs für den privaten Gebrauch

Innerhalb der Region identifizieren sich viele Privatpersonen mit der Stadt Düsseldorf und auch mit dem Stadtwappen:

  • Privatpersonen
  • Sportclubs
  • Kulturelle Vereine
  • Unternehmen

Dies führt dazu, dass die Stadt Düsseldorf jedes Jahr eine Vielzahl von Anfragen für die Nutzung des Wappens im nicht offiziellen Einsatz erhält. Die Stadt hat auf darauf reagiert und ein spezielles Wappenzeichen für den Privatgebrauch entwickelt. Das Stadtwappen selber gilt als geschütztes Hoheitszeichen. Es ist nicht möglich, es ohne Erlaubnis zu nutzen.

Das neue Wappenzeichen hingegen lässt sich kostenfrei und genehmigungsfrei in unterschiedlichen Größen verwenden. Es trägt darüber hinaus ein unbeschränktes Reproduktionsrecht. Es darf allerdings nur in der bereitgestellten Form genutzt und nicht abgewandelt werden. Wer das Wappen nutzt, stimmt automatisch zu, dass es nicht in folgenden Kontext gesetzt wird:

  • Kriminelle Handlungen
  • Diskriminierung
  • Sittenwidrigkeit
  • Jugendgefährdung
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