FAQ – häufige Fragen zu Fahnenmasten, Flaggen und Co.
1. Fahnen und Flaggen
Die ideale Fahnengröße hängt vom Format der Fahne ab:
- Hissflaggen im Querformat sollten ohne Wind hängend nicht mehr als ein Drittel des sichtbaren Fahnenmastes bedecken. Wählen Sie bei einer Fahnenmasthöhe von 6 Metern also eine Hissflagge von 1 × 1,5 Meter.
- Bannerfahnen im Hochformat sollten nicht viel mehr als ungefähr die Hälfte des sichtbaren Fahnenmastes einnehmen. Für einen Fahnenmast von 8 Metern nehmen Sie daher eine Bannerfahne von 4 Metern Länge.
Beachten Sie, dass Sie für die Kalkulation der Fahnengröße nur den sichtbaren Teil des Fahnenmastes einbeziehen! Steht eine Mauer oder eine Hecke davor, ziehen Sie die Höhe derselben von der Fahnenmasthöhe ab, bevor Sie die ideale Fahnengröße errechnen.
Obwohl der allgemeine Sprachgebrauch beide Begriffe synonym verwendet, gibt es eigentlich einen Unterschied: Flaggen werden gehisst und Fahnen werden getragen.
Die Flagge ist kein Unikat – geht sie verloren oder wird zerstört, kann sie problemlos ersetzt werden. Ihr Material spielt keine Rolle, praktisch alles von Papier, über Holz, bis Metall kann gehisst werden. Ihr Ursprung liegt in der Nautik.
Die Fahne hingegen ist unersetzlich – denken Sie beispielsweise an die Fahnen, die Rittertruppen mit in die Schlacht trugen. Fielen sie, war auch ihr Symbol in Form der Fahne verloren. Sie ist übrigens immer an einem Stock befestigt.
Genaueres erfahren Sie in unserem Blog!
Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet ein Banner eine hochformatige Flagge, also eine, die mit der längeren Seite parallel zum Fahnenmast gehisst wird. Sie hängt oft zusätzlich an einem waagerechten Schaft. Früher galten Fahnen mit Hoheitszeichen oder Wappen von Adeligen und ihrer Gefolgschaft als Banner.
Grundsätzlich können Sie Ihre Flagge hissen, wann immer Sie möchten – für Behörden gibt es allerdings einige Regelungen. So dürfen sie nur bei Tageslicht hängen und werden mit Einbruch der Dunkelheit oder mit dem Ende der Öffnungszeiten wieder eingeholt. Darüber hinaus existieren selbstverständlich Feiertage, an denen Flaggen anlassbezogen gehisst werden.
Hängt die Flagge auf halbmast, handelt es sich um Trauerbeflaggung. Anlässe sind zum Beispiel Todesfälle, der 27. Januar zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus und der Volkstrauertag. Bannerfahnen können nicht auf halbmast gesetzt werden, daher sehen Sie sie an diesen Tagen mit Trauerflor. Unter Umständen kann das auch für Hissflaggen gelten.
Das hängt von der Konfektionierung, also der Art und Weise ab – und die kann sich erheblich von Fahne zu Fahne und Mast zu Mast unterscheiden.
Bei Masten mit außen liegendem Hissseil und ohne Ausleger nutzen Sie seitliche Karabinerhaken, um die Flagge mit dem Seil zu verbinden. Für eine innen liegende Seilführung greifen Sie zu Gurtbandschlaufen. Beide Methoden benötigen Flaggen mit Ösen. Verfügt Ihr Fahnenmast über einen Ausleger, streifen Sie die Flagge darüber und fixieren sie direkt darunter mit einem Karabinerhaken. Ist Ihre Fahne nicht vorkonfektioniert und verfügt über keine Ösen, dann können Sie auch spezielle Clips verwenden.
Die Fahnenkonfektionierung bzw. -konfektion legt fest, wie Sie Ihre Fahne am Mast befestigen können. Die verschiedenen Möglichkeiten erörtern wir kurz in der Frage zuvor.
Ein Ausleger ist eine zusätzliche waagerechte Stange, die dafür sorgt, dass das Motiv oder die Botschaft auf Ihrer Fahne auch bei Windstille stets gut sichtbar bleibt. Bringen Sie Ihre Fahne in einer windstillen Region an, dann ist ein Ausleger empfehlenswert. In windreichen Gebieten hingegen sieht das Flattern der Fahne ohne Ausleger besonders schön aus! Für Banner eignet sich ein Ausleger fast immer.
Waschen Sie Ihre Fahne möglichst einmal im Monat. Vor allem helle Modelle sollten Sie rechtzeitig behandeln, damit keine hartnäckigen Flecken entstehen. Abhängig vom Material und Druck können Sie den Stoff als Kaltwäsche oder bei 30 bis 60 Grad Celsius in die Waschmaschine geben – im Schonwaschgang! Lesen Sie dazu die Pflegehinweise auf dem Etikett. Entfernen Sie vor der Wäsche unbedingt alle harten Teile wie Karabinerhaken. Nutzen Sie ein Feinwaschmittel ohne Bleiche.
Prinzipiell jede Person und jedes Unternehmen. Für Fahnen zu Werbezwecken gibt es in den Bundesländern allerdings gesetzliche Regelungen, und auch Behörden haben sich an Vorschriften zur Beflaggung zu halten. Außerdem dürfen Sie nicht unbefugt die Bundesdienstflagge hissen.
Ob Sie Fan einer Fußballmannschaft sind, eine Veranstaltung oder Lebenseinstellung zelebrieren möchten – im Reich der Flaggen stehen Ihnen viele Türen offen, von Nationalflaggen, über kirchliche Flaggen, bis hin zur Regenbogenflagge. Aufpassen müssen Sie bei der offiziellen Dienstflagge – der Deutschlandflagge mit zusätzlichen Symbolen und Wappen –, denn die ist selbstverständlich den Behörden vorenthalten. Darüber hinaus gibt es vom Verfassungsschutz verbotene Symbole, vor allem aus dem rechtsextremen Bereich.
Im Beflaggungserlass der Bundesregierung ist genau aufgeführt, wann Behörden beflaggt werden:
- am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
- am Tag der Arbeit (1. Mai)
- am Europatag (9. Mai)
- am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- am Jahrestag des 17. Juni 1953
- am Jahrestag des 20. Juli 1944
- am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
- am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
- am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
Zur täglichen Beflaggung sind nur wenige Gebäude beordert, darunter die obersten Bundesbehörden und die beiden Amtssitze des Bundespräsidenten in Berlin und Bonn.
Außerdem können besondere Anlässe eine Beflaggung bedingen, etwa Staatsbesuche, Trauerfälle, Messen, kirchliche Feste, Jubiläen und Sportveranstaltungen.
Der Beflaggungserlass der Bundesregierung regelt auch die Reihenfolge der Flaggen. Grundsätzlich gilt, dass, wenn Sie von außen auf das Gelände schauen, links zuerst die Europaflagge und Bundes(dienst)flagge zu hängen haben. Kommen Flaggen der Bundesländer und Gemeinden hinzu, ergibt sich folgende Rangfolge:
- EU – Bund – Land – Gemeinde
Bei mehreren Landesflaggen orientieren Sie sich an der alphabetischen Reihenfolge.
Ist ein Gaststaat zu Besuch:
- EU – Gaststaat – Bund
Handelt es sich um einen hochrangigen Repräsentanten einer internationalen oder überstaatlichen Organisation, wird die Flagge links von der EU-Flagge gehisst.
Darüber hinaus gilt:
- VN (UNO) – NATO – EU – Bund – Land – Gemeinde
Die alphabetische Reihenfolge gilt auch für Flaggen der europäischen Staaten (in der eigenen Landessprache geschrieben!) und bestimmter Organisationen.
Hissflaggen sind zurecht der Klassiker: Unabhängig von der Witterung und dem Standort sehen sie einfach immer gut aus. Einzige Ausnahme ist die Werbung – diese setzt besser auf das hochformatige Banner, vor allem mit Ausleger. Es bietet viel Platz für Ihr Motiv und ist bei jeder Windstärke perfekt zu erkennen.
Wenn Sie keine Behörde beflaggen, steht es Ihnen grundsätzlich frei, Flaggen in beliebiger Reihenfolge anzubringen. Möchten Sie es offiziell halten, orientieren Sie sich am Beflaggungserlass der Bundesregierung. Mehr dazu erfahren Sie unter Frage 1.12.
Aktuell (Stand 08/22) gibt es 254 Flaggen weltweit. Mit dazugezählt werden auch nicht souveräne Gebiete. Übrigens: Lila ist die seltenste Farbe, gerade einmal zwei Länderflaggen nutzen sie! Rot, Weiß und Blau kommen am häufigsten vor.
Die älteste Nationalflagge besitzt Dänemark! Sie nennt sich Dannebrog und geht angeblich sogar auf die Wikinger zurück, die damals schon rote Fahnen gehisst haben sollen.
Die ursprüngliche Bedeutung stammt aus der Seefahrt: Hissten Schiffe ihre Flaggen kopfüber, zeigten sie damit an, dass sie in Not waren. Auch US-Soldaten nutzen die Symbolik als Hilferuf. Hierzulande wiederum hat sich die umgedrehte deutsche Nationalflagge zum rechtsextremen Protestsymbol entwickelt. Anhänger aus dem rechten Milieu beziehen sich dabei auf Zeichnungen des Hambacher Fests 1832 – das aber gerade die Geburtsstunde der Deutschlandfahne und des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates markierte! Auf manchen Abbildungen unterliefen den Zeichnern Fehler bei der Kolorierung, sodass die Farbreihung genau umgekehrt dargestellt wird. Aber es war eben genau das: ein Fehler bei der Farbgestaltung.
2. Allgemeines zu Fahnenmasten und ihren Arten
Ein Fahnenmast ist ein vertikaler Mast, an dem eine Flagge gehisst wird. Das wichtigste Merkmal: Er ist optimalerweise so hoch, dass die Flagge aus einiger Entfernung sichtbar ist und somit problemlos als visuelles Symbol für das, was sie repräsentiert, dienen kann. Fahnenmasten stehen häufig im kommerziellen Bereich und tragen die Flaggen von Einkaufscentern. Aber auch Behörden, Opern und Privatgrundstücke werden gern damit geschmückt.
Leider ist das aus statischen Gründen nicht möglich. Es gibt allerdings einen Masttyp, bei dem Sie bei Windstille eine Richtung vorgegeben können. Weitere Infos finden Sie unter Backdrop Mast.
Wir halten ständig ein sehr großes Angebot an fertig konfektionierten Fahnenmasten für unsere Kunden im Lager bereit und können sie innerhalb von 1 bis 2 Tagen versandfertig machen. Bitte beachten Sie, dass Fahnenmasten durch ihre Länge ein schwer zu transportierendes Gut sind und die Zustellung durch die Spedition daher bis zu einer Woche dauern kann.
Hissbare Variante
- mit innen liegender Seilführung: Hier verläuft das Hissseil im Mast. Die Befestigung der Flagge ist aufwendiger, allerdings ist sie besser vor Diebstahl geschützt.
- mit außen liegender Seilführung: Befindet sich das Seil außen am Mast, fixieren Sie Ihre Flagge unkompliziert. Diebe kommen aber auch leichter an sie heran.
Variante mit Ausleger
- nicht hissbar: Diese Fahnenmasten montieren Sie mit einer Kipphalterung. So legen Sie sie hin, wenn Sie die Flagge anbringen möchten. Der Ausleger hält Flagge und Banner selbst bei Windstille straff.
- hissbar: Befindet sich der Ausleger an einem Hissseil, gehen Sie genauso vor wie bei den Fahnenmasten ohne Ausleger.
Modelle mit Ausleger sind vor allem für Werbezwecke die perfekten Partner.
Die Preisspanne ist groß: Bei uns erhalten Sie Fahnenmasten zwischen rund 80 und 2500 Euro. Wie teuer der Mast ist, hängt vom Material, der Größe und der Ausstattung ab. Wir beraten Sie gern!
Hissfahnen bringen Sie an Fahnenmasten mit Hissseil an. Sie können sich entscheiden, ob Sie die innen oder außen liegende Seilführung bevorzugen.
Bannerfahnen profitieren von einem Ausleger. Wählen Sie also entsprechende Fahnenmastmodelle. Manche Ausleger sind hissbar, andere Masten müssen Sie umkippen, um das Banner an der Querstange anzubringen.
Ihren Fahnenmast können Sie auf verschiedene Weise montieren:
- Wandhalterung
- Bodenhülse
- Masthalter
- Köcherstern
- Kipphalterung
- Flachdachhalterung
Die Wahl hängt vom Standort, dem gewählten Mast und Ihren Vorlieben ab.
Eine wichtige Eigenschaft ist die Höhe: Orientieren Sie sich an der Umgebung. Ist diese eher flach, braucht Ihr Fahnenmast für den Garten nicht übermäßig hoch sein. Auch wenn Sie die Flagge nur für sich selbst und Ihre Besucher anbringen, kann der Mast ruhig klein sein. Bei einer Höhe von mehr als 10 Metern benötigen Sie eine Baugenehmigung. Fragen Sie vor dem Aufstellen sicherheitshalber bei Ihrem örtlichen Bauamt nach, welche Vorschriften Sie einhalten müssen. Mit welchen Features Ihr Fahnenmast aufwartet, hängt von Ihren Vorlieben ab. Informieren Sie sich in unserem Blogbeitrag zu Ihren Möglichkeiten!
Prinzipiell ist das möglich. Unter der Rubrik Zubehör finden Sie allerhand Möglichkeiten, um Ihren Fahnenmast umzurüsten. Gern beraten wir Sie auch telefonisch unter 07151 99516-0.
Darauf können wir Ihnen keine pauschale Antwort geben. Fällt ein Sturm Ihren Fahnenmast, hängt es beispielsweise von den Bedingungen Ihrer Hausratversicherung ab, ob Sie dafür eine Entschädigung erhalten oder nicht. Zerstört Ihr Mast dabei fremdes Eigentum oder kommen sogar Personen zu Schaden, dann kann es sein, dass Sie neben der normalen Haftpflicht- eine gesonderte Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder Ähnliches benötigen, die für die Schäden aufkommt.
Auch auf dem Dach dürfen Fahnen wehen! Das ist eine beliebte Methode, wenn der Platz rings ums Gebäude nicht ausreicht, oft an Rathäusern oder anderen Behörden mitten in der Stadt zu sehen. Als Mieter müssen Sie allerdings mit Ihrem Vermieter sprechen, bevor Sie einen Fahnenmast auf dem Dach anbringen. Dasselbe gilt übrigens auch für ein gemietetes Grundstück, wenn der Fahnenmast in die Bausubstanz eingreift!
3. Fahnenmast aufstellen
Wir empfehlen, Ihren Fahnenmast nicht nur einzugraben, sondern fachmännisch mit einem Fundament zu stützen. Nur so stellen Sie sicher, dass er nicht umstürzt und Ihr Grundstück oder das der Nachbarn beschädigt.
Die meisten Fahnenmasten sind zwischen 5 und 10 Metern hoch. Möchten Sie einen höheren Mast aufstellen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Die genauen Regelungen erfragen Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt.
Nein. Grundsätzlich muss der Fahnenmast mit einem Abstand von 2 Metern zur Grundstücksgrenze aufgebaut werden. Ist das nicht möglich, sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn und holen Sie sich deren Erlaubnis ein. Es gibt außerdem baurechtliche Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Ihr Bauamt vor Ort klärt Sie auf.
Damit bei der Montage nichts schiefgeht, empfehlen wir Ihnen, den Fahnenmast nicht allein aufzustellen:
- Fahnenmasten mit einer Höhe von 5 bis 8 Meter über dem Boden – 2 Personen
- Fahnenmasten über 8 Meter – mindestens 3 Personen oder eine Hebebühne bzw. einen Kran-Lkw
Beim Aufstellen in eine Bodenhülse …
… steht eine Person am unteren Teil vom Mast und drückt in Richtung Boden. Die zweite Person steht ungefähr am oberen Drittel und richtet den Fahnenmast auf. Sobald er senkrecht steht, lassen Sie ihn langsam in die Bodenhülse gleiten.
Beim Aufstellen mit einem Kippbeschlag …
… verbinden Sie den Fahnenmast-Kippbeschlag mit der Bodenverankerung per Querschraube und richten Sie ihn dann auf. Sobald der Mast senkrecht steht, justieren Sie mittels Schrauben nach und fixieren ihn.
Beim Aufstellen in einen Masthalter …
… öffnen Sie den Deckel des Masthalters und schwenken Sie den größeren Teil um 180 Grad nach innen. Das wirkt später als Keil. Danach gehen Sie wie bei der Bodenhülse vor und lassen dann den Keil in den Masthalter rutschen. Nun schließen Sie den restlichen Deckel.
Generell dürfen Sie auf Ihrem eigenen Grund und Boden überall einen Fahnenmast aufstellen – allerdings gibt es Bauvorschriften, an die Sie sich gegebenenfalls zu halten haben. Ab einer bestimmten Höhe benötigen Sie zudem eine Genehmigung des Bauamtes. Dazu müssen Sie sicherstellen, dass Mast und Flagge Ihre Nachbarn nicht stören oder deren Sicht behindern. Sprechen Sie Ihr Vorhaben am besten mit ihnen ab!
Mieter müssen bei ihrem Vermieter nachfragen, wenn sie einen Fahnenmast montieren wollen und dabei an die Bausubstanz von Gebäude und Grundstück gehen.
Ab einer bestimmten Höhe – meist über 10 Metern –, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Kleinere Masten bis 10 Meter dürfen Sie in der Regel genehmigungsfrei aufstellen. Die Bauvorschriften regeln die Länder eigenständig. Gehen Sie daher besser auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt, wenn Sie einen Fahnenmast aufstellen möchten.
Beim Abstand der Fahnenmasten kommt es darauf an, welche Fahnenmasten Sie aufstellen möchten.
Fahnenmasten ohne Ausleger können je nach Fahnenbreite im Abstand von ca. 1,5 bis 2 Metern aufgestellt werden. Durch den relativ geringen Abstand entsteht eine sehr gute Werbewirksamkeit.
Ein Fahnenmast mit Ausleger sollte den doppelten Abstand der Fahnentuchbreite plus 30 Zentimeter zum nächsten Mast haben, damit sich die Ausleger ohne Behinderung drehen können.
4. Fundament für Fahnenmasten
Generell sollte ein Fahnenmast auf einem passenden Fundament befestigt sein. Das dient der Sicherheit, vor allem in Regionen mit starker Witterung und/oder einem lockeren Boden. Kippt der Mast um, können nicht nur Sachschäden entstehen. Bei unseren Fahnenmasten sind die unterschiedlichen Möglichkeiten der Befestigung wie Bodenhülse, Masthalter und Kipphalterungen hinterlegt. Der mitgelieferte Fundamentplan ist genau auf die Bedürfnisse Ihres bestellten Mastes zugeschnitten.
Bei der Anlieferung erhalten Sie zu jedem Fahnenmast einen geeigneten Fundamentplan, der Ihnen Aufschluss darüber gibt, wie das Fundament anzulegen ist, damit Ihr Fahnenmast wirklich sicher steht. Halten Sie sich unbedingt daran! Die Abmessungen hängen von Nennhöhe und Durchmesser des Mastes ab.
Bei Fundamenten für Fahnenmasten handelt es sich grundsätzlich um sogenannte ungeschalte Einzelfundamente. Wählen Sie dafür Beton von der Güte C25/30. Wichtig ist, dass Sie eine umlaufende Randbewehrung aus einer Q-188-Stahlmatte mit mindestens 4 Zentimeter Betondeckung integrieren. Die Sockel der gewählten Fixiervorrichtung führen Sie mittig und lotrecht in den frisch gegossenen Beton ein. Köcherförmige Einlegeteile müssen Sie mit einer Drainage versehen.
<Das hängt davon ab, wie groß Ihr Fahnenmast ist, welche Windstärke und welche Bodenbeschaffenheit am Stellplatz vorherrschen. Je weicher der Boden, desto größer muss das Fundament sein. Passende Fundamentpläne für Fahnenmasten finden Sie hier.
Als Faustregel gilt: Die Tiefe des Fundaments sollte die Bodenhülse um mindestens 5 weitere Zentimeter verlängern. Die Gesamttiefe errechnen Sie anhand von drei Schichten: die Länge der Bodenhülse, 5 Zentimeter Überstand und 20 Zentimeter Betondeckung.
Auch wenn es heißt, dass das Fundament fachmännisch erstellt werden muss, bedeutet das nicht, dass ein Fachbetrieb zwingend notwendig ist. Auch Heimwerker können problemlos ein Fahnenmastfundament gießen – wichtig ist, dass Sie sich genau an den Fundamentplan halten, damit der Mast auch wirklich sicher steht!
Ein ordentliches Betonfundament für die Bodenhülse besteht aus der sogenannten Betondeckung und der Betonschicht selbst. Die Betondeckung befindet sich unterhalb des Fundaments im Boden. Sie sollte rund 20 Zentimeter tief sein. Dadurch berechnet sich die Tiefe des Fundaments über drei Komponenten:
- Länge der Bodenhülse
- 5 Zentimeter Überstand
- 20 Zentimeter Betondeckung
Die Betondeckung füllen Sie mit Kieselsteinen, damit Wasser abfließen kann (Drainage). Wird es nicht abgeführt, kann es in den kalten Wintermonaten gefrieren und den Beton beschädigen.
Auf die Betondeckung geben Sie eine 10 Zentimeter dicke Schicht des Fertigbetons. Anschließend stecken Sie die Bodenhülse gerade ein. Warten Sie rund 10 Minuten, bis die Schicht leicht ausgehärtet ist. So verrutscht die Bodenhülse nicht. Anschließend gießen Sie in Schichten von etwa 5 Zentimetern nach und nach das Fundament.
Tipp: Ist die Bodenhülse an beiden Seiten offen, verschließen Sie die Unterseite vor dem Einstecken mit Klebeband. So kann die Betonmischung nicht in die Hülse eindringen.
Achten Sie darauf, das Fundament plan zur Grasnarbe bzw. den Bodenplatten abzuschließen. Das sieht nicht nur schöner aus, sondern verhindert auch Stolperfallen.