Die Flagge von Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland Deutschlands und liegt direkt an der 
Grenze zu Dänemark. Immer wieder war die Gegend ein umkämpftes Gebiet zwischen den beiden Ländern. Die offizielle Landesflagge darf das Land seit 1954 führen.

Aussehen der Flagge

Ganz nach Vorbild der französischen Tricolore besteht die Flagge des Landes Schleswig-Holstein ebenfalls aus diesen drei Farben. Die Streifen sind jedoch im Gegensatz zur französischen Flagge quer angeordnet. Die Reihenfolge der drei gleich breiten Streifen ist von oben nach unten Blau, Weiß und Rot.

Auf der Dienstflagge des Landes befindet sich ein Wappen - die normale Landesflagge wird ohne Wappen geführt.

Die Höhe und Länge der Flagge entspricht dem Verhältnis 3:5, so wie es bei den meisten Landesflaggen der anderen Bundesländer auch der Fall ist.

Ursprung und Geschichte der Landesflagge von Schleswig-Holstein

Die Flagge tauchte das erste Mal in der Mitte des 19. Jahrhunderts auf. Das, damals unter Dänemarks Herrschaft stehende, Volk wünschte sich zu dieser Zeit eine eigenständige Regierung. Als Symbol dieser Bewegung wurde eine eigene Flagge gestaltet, die sich an den Farben Schleswigs, Blau und Gelb, und den Farben Holsteins, Rot und Weiß, orientierte. Auf dem Apenrader Sängerfest 1843 wurde die Flagge das erste Mal der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Jahr darauf war die blau, weiß und rot gestreifte Flagge dann zum wichtigsten Symbol für den Wunsch nach einer Einheit von Holstein und Schleswig geworden.

Die immer populärer werdende Flagge wurde aus Angst vor Aufständen von der dänischen Regierung verboten, was die Verbreitung jedoch nur weiter vorantrieb. Von 1848 bis 1850 galt die Flagge als das Symbol für eine Bewegung gegen die Fremdherrschaft durch Dänemark.

Im andauernden Krieg kam es 1864 zu der entscheidenden Schlacht, die Preußen für sich entschied. Holstein und Schleswig standen so ab 1867 unter preußischer Herrschaft. Obwohl die Flagge auch von Preußen nicht offiziell anerkannt wurde, wurde sie doch toleriert und weiterhin als Symbol für ein einheitliches Land genutzt.

In der Zeit des Zweiten Weltkrieges wurde die Flagge nicht mehr geführt, da nur die einheitliche Flagge des Dritten Reiches erlaubt war.

Nach dem Ende des Krieges wurde Schleswig-Holstein dann 1946 zum Bundesland. Daher wurde die Flagge mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein nach jahrelanger Nutzung endlich auch offiziell anerkannt.

Geschichte und Bedeutung des Wappens

Das Wappen des Landes Schleswig-Holsteins wird nur auf der Dienstflagge des Landes geführt und ist in Verbindung mit der Flagge nur für öffentliche Einrichtungen und Institutionen zugelassen.

Es zeigt auf gelben Grund zwei blaue Löwen und auf der anderen Seite, auf rotem Grund, ein weißes Nesselblatt. Die beiden Löwen symbolisierten die Herrschaft Dänemarks über Schleswig, da das offizielle Wappen des dänischen Königs drei Löwen zeigt. Das Nesselblatt ist das traditionelle Symbol für Holstein und ist ursprünglich in silberner Farbe gehalten.

Zusammengeführt wurde das Wappen erstmals 1386 von Gerhards VI., dem Grafen von Holstein und Herzog von Schleswig. Bei der Erhebung gegen die dänische Herrschaft wurde dieses Wappen dann auf den Knöpfen der Uniformen getragen.

Die einzige Änderung, die an dem historischen Wappen im Laufe der Jahre vorgenommen wurde, war das Umdrehen der Löwen, sodass sie mit dem Gesicht zum Nesselblatt blickten. Laut Legende wollte der Reichskanzler Bismarck vermeiden, dass die Löwen mit dem Hintern auf das Land Holstein schauten.

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