Die Flagge von Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gehört zu den südlichen Bundesländern Deutschlands und geht auf die Gründung im Jahr 1952 zurück. Es entstand eine Fusion aus den Ländern Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern, die mit neuer Landesflagge und neuem Wappen ausgestattet wurde. Die Flagge ist Schwarz und Gold gestaltet und besteht aus zwei gleichgroßen waagerechten Streifen. Der obere Streifen ist Schwarz und der untere Streifen ist Gold beziehungsweise Gelb. In der Mitte der Flagge ist entweder das große Wappen ohne Schildhalter platziert oder das kleine Wappen auf der Landesdienstflagge.

Ursprung und Geschichte der Landesflagge

Die Landesflagge von Baden-Württemberg wurde offiziell am 11. November 1953 festgesetzt. Seither legt die damals verabschiedete Verfassung in Artikel 24 Abs. 1 fest, dass die Landesfarben Schwarz-Gold sind. Schwarz steht bei dieser Kombination für die Teile Württemberg (Schwarz-Rot) und Hohenzollern. Gold dagegen verkörpert Baden (Gold-Rot), sodass die Landesflagge den Zusammenschluss versiegelt. Die Flagge selbst kann mit dem Landeswappen versehen sein, wobei hier zwischen dem großen Landeswappen und dem Dienstwappen unterschieden wird. Es gibt zwei unterschiedliche Dienstflaggen für das Bundesland. Die Landesdienstflagge zeigt zusätzlich das Wappen, das genau in der Mitte platziert ist. Sie manifestiert sich in der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens und geht auf den 2. August 1954 zurück. Somit sind sämtliche wappenführenden Stellen berechtigt, die Landesflagge mit dem führenden Wappen zu zeigen. Allerdings darf der Ministerpräsident von Baden-Württemberg auch an anderen Stellen die Verwendung der Dienstlandesflagge mit Wappen gestallten. Die unbefugte Benutzung kann eine Geldstrafe mit sich ziehen und wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Die reine Landesflagge besteht nur auf den zwei waagerechten Streifen in gleicher Proportion. Damit finden sich auch die Farben Schwarz und Gold aus der Flagge Deutschlands wieder.

Das Landeswappen Baden-Württembergs

Das Land Baden-Württemberg unterscheidet in ein großes und kleines Wappen. Dabei zeigt das große Wappen zusätzlich zum Wappenschild zwei Schildhalter, die auf einem Podest stehen. An der Oberseite befindet sich eine Wappenkrone, die sechs kleinere Wappenschilde aufweist. Sie steht für den Zusammenschluss von Franken, Hohenzollern, Baden, Württemberg, Pfalz und Österreich. Alle genannten Territorien gehören zum Teil heute zum Bundesland und sollen an die Zugehörigkeit zu den anderen Ländern erinnern. Das Wappenschild selbst zeigt drei schwarze Löwen auf Gold und beschreibt das alte Wappen des Herzogtums Schwaben. Das Wappen geht auf das Jahr 746 zurück und wurde bis 1290 als Symbol für die Schwaben benutzt. Das Herzogtum erstreckte sich dabei zwischen dem Süden Badens und Württembergs, zwischen Elsass und dem bayrischen Schwaben. Die Löwen auf dem Wappen bezeichnete man auch als staufische Löwen. Die Hohenstaufen waren die letzten Herzöge von Schwaben und führten dieses Wappen ein. Rein geschichtlich hatten die Staufer ein eigenes Wappen, das mit einem schwarzen Adler auf goldenem Grund ausgestattet ist.

Bedeutung von Fahne und Landeswappen

Das Wappen wird von einem Hirsch und einem Greif als Fabeltier gestützt. Dabei ist der Hirsch das Wappentier Württembergs und der Greif das Wappentier Badens. Sie symbolisieren die Hüter der gültigen Verfassung. Auf dem kleinen Landeswappen werden die Schildhalter, Wappenkrone und die Fußleiste weggelassen. Es stellt demnach keinen territorialen Bezug mehr her, sondern steht für die Souveränität des Volkes. Dafür ist es von der sogenannten Blattkrone als Volkskrone begrenzt.

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