Die Beflaggungsregeln öffentlicher Gebäude

Die meisten öffentlichen Gebäude und Einrichtungen sind in Deutschland mit einem oder mehreren Flaggenmasten versehen. Zu bestimmten Tagen und an besonderen Ereignissen werden diese Masten bestückt und mit den jeweiligen Flaggen der Städte, Bundesländer oder Länder versehen. Dienstgebäude und die obersten Bundesbehörden sind täglich beflaggt und richten sich ebenso nach Anlässen oder Besuchern. Auch die Einrichtungen und Anlagen der Bundespolizei und Bundeswehr sind stets mit einer Flagge versehen. Die Beflaggung erfolgt nicht willkürlich und unterliegt strengen Vorschriften. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern Deutschlands, während die Beflaggung von Bundesbehörden und Dienstgebäuden einheitlich geregelt ist.

 

Vorschriften des Beflaggungserlasses

 

Sämtliche Vorschriften für die Beflaggung genannter Gebäude der Behörden und Dienststellen sind im Beflaggungserlass der Bundesregierung festgeschrieben. Diese Regeln gelten für alle besagten Dienststellen des Bundes und sind auch für Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften durchzuführen. Voraussetzung ist, dass diese der Aufsicht der Bundesbehörde unterstehen. Eingeschlossen sind stets die Bundespolizei, die Bundeswehr und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Einzige Ausnahme besteht für die obersten Verfassungsorgane, die von der Bundesregierung unabhängig sind. Der Bundesrat, Bundestag, das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident regeln die Beflaggung eigenständig. Grund dafür ist die Organisationshoheit der genannten Organe, die sich jedoch zum Teil am Beflaggungserlass der Bundesregierung orientiert.

 

Die Flaggen der deutschen Behörden

 

Bei Bundesbehörden ist stets die Bundesdienstflagge zu sehen. Sie wurde am 7. Juni 1950 bestimmt und in der Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAO) entsprechend genannt. Sie besitzt die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. In der Mitte und etwas zum Mast hin verschoben befindet sich das Bundesschild mit dem Bundesadler. Das Verhältnis des Flaggentuches ist genau vorgegeben, um stets ein einheitliches Bild zu kreieren.

 

Körperschaften, Stiftungen und Anstalten hissen am Mast die Bundesflagge. Sie gilt als Staatssymbol und besitzt keinen offiziellen Namen. Angenommen wurde die Flagge am 23. Mai 1949 und zeigt in einem Verhältnis von 3:5 drei Querstreifen in den Farben Schwarz, Rot und Gold. Da Deutschland Mitglied der Europäischen Union ist, sollte sowohl bei den Bundesbehörden als auch bei den anderen Anstalten, Stiftungen und Körperschaften zusätzlich die Europaflagge gesetzt sein. Sie zeigt einen Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf einem blauen Hintergrund. 1955 führte der Europarat diese Flagge ein, die später durch die Europäische Union übernommen wurde. Die zwölf Sterne stehen dabei nicht für die Anzahl der Mitgliedsstaaten, sondern sind vielmehr ein Symbol für Vollkommenheit und Einheit.

 

So wird richtig beflaggt

 

Handelt es sich um einen örtlichen oder regionalen Anlass, so ist zusätzlich die Flagge des Bundeslandes und der Gemeinde zu setzen. Die Flaggen ausländischer Staaten, Hoheitsgebiete oder internationaler Organisationen werden je nach Anlass anders angeordnet. Hier entsteht eine Flaggenreihe, die immer den gleichen Vorschriften gilt:

 

1. Internationale Organisationen
2. Flaggen der Hoheitsgebiete oder ausländischer Staaten
3. Bundesflagge oder Bundesdienstflagge
4. Landesflaggen
5. Gemeindeflaggen
 

Werden mehrere Flaggen ausländischer Staaten oder mehrere Landesflaggen vor einem Gebäude angebracht, so funktioniert dies stets in alphabetischer Reihenfolge. Bei Hoheitsgebieten gilt die amtliche deutsche Kurzbezeichnung. In der Regel sind die Fahnenmasten mit Blick auf dem Gebäude links angeordnet. Außerdem gibt es auch eine vorgeschriebene Zeit für die Beflaggung. Werden die Flaggen in der Nacht nicht angestrahlt, so setzt man sie von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Allerdings wird keine Flagge vor sieben Uhr nach oben gezogen.

 

Sonderregelungen bei der Beflaggung in Deutschland

 

Auf dem Bundestag ist stets die Bundesflagge zu sehen. Auf dem Reichstag setzt man die Europa- und Bundesflagge. Sind ausländische Gäste zu Besuch, hisst man die Flagge des jeweiligen Landes. Das Bundesverfassungsgericht ist mit der Europa- und Bundesflagge versehen. Eine Sonderregelung ist außerdem bei der Trauerbeflaggung zu beachten. Die Hissflaggen werden in diesem Fall auf halbmast gesetzt. Dabei hisst man die Flagge zunächst vollständig und holt sie danach wieder auf halbe Höhe nieder. Sämtliche hängenden Flaggen und Banner werden nicht nach unten gesenkt, sind jedoch mit einem Trauerflor versehen. Einzige Ausnahme der Trauerbeflaggungen ist die Fahne der Einheit vor dem Deutschen Bundestag. Sie bleibt meist davon unberührt.

 

Tags: legal, allgemein
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