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Haben Sie gewusst, dass es feste Regeln dafür gibt, wann und wie Flaggen gehisst werden? Wir erklären, wieso die Fahnen vor Ämtern auf bestimmte Art angeordnet sind und worauf Privatpersonen achten müssen. Lernen Sie, zu beflaggen wie die Profis – mit unserem Guide zu den wichtigsten Beflaggungsregeln in Deutschland!
Die praxistauglichste Regelung finden Dienstgebäude im sogenannten Beflaggungserlass. Der ist am 2. April 2005 in Kraft getreten. Er gilt für Behörden, Dienststellen des Bundes und andere öffentliche Niederlassungen, die der Bund beaufsichtigt, wie etwa die Zentrale der Deutschen Bundesbank und Museen. Interessant ist: Die Vorschriften bestimmen vorrangig die Außenbeflaggung. Im Inneren der Gebäude kann mit mehr Freiraum beflaggt werden.
Darüber hinaus legt die Anordnung über die deutschen Flaggen fest, wie die offiziellen Fahnen aussehen und welcher Amtsträger z. B. welches Format an seinem Dienstwagen führen darf.
Es gibt noch weitere Rechtsgrundladen für die öffentlichen Beflaggungsregeln. Außerdem dürfen die Länder für ihre Behörden eigene Vorschriften erlassen. So gibt es etwa für viele Länder zusätzliche Beflaggungstage.
Im Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die deutsche Bundesflagge offiziell verankert – mit ihrem charakteristischen Schwarz-Rot-Gold. Damit ist sie durch die Verfassung geschützt und trägt einen hohen Stellenwert.
Ihnen schwirrt der Kopf? Keine Sorge, die wichtigsten Punkte finden Sie noch einmal verständlich aufbereitet in den kommenden Abschnitten!
Wie beflaggen Sie Fahnenmasten an Feiertagen? Dafür gehen Sie wie folgt vor: Stellen Sie sich vor das zu beflaggende Grundstück mit Blick von außen auf die Anlage bzw. das Gebäude. Die Beflaggungsanordnung aus besonderen Anlässen gilt aus diesem Blickwinkel von links nach rechts. Links hängen die am höchsten gewichteten Flaggen.
So gehen Sie bei der Beflaggung mit ausschließlich nationalem Anlass vor:
Und so sieht die Beflaggungsreihenfolge aus, wenn sich internationale Fahnen hinzugesellen, z. B. bei einem Staatsbesuch durch einen ausländischen Gast:
Auch die EU-Flagge ist eine überstaatliche Organisation. Es gibt keine feste Beflaggungsregel für die Reihenfolge in dieser Kategorie – aber die Fahnen der NATO und UN dürfen meist vor der Europaflagge hängen.
Eine kleine Besonderheit stellen europaweite Events dar – die Reihenfolge der EU-Staaten folgt demselben Prinzip, allerdings ändert sich die alphabetische Gewichtung. Denn in diesem Fall gilt die Amtssprache des jeweiligen Landes. So stünde Tschechien mit seinem tschechischen Namen Česká republika zum Beispiel vor Frankreich, dessen Bezeichnung auch in französischer Sprache mit einem F beginnt: France.
Übrigens: Sie finden bei uns eine große Auswahl an Flaggen, ob für einzelne Bundesländer, Städte oder Nationalstaaten.
Dass Sie am Tag der Deutschen Einheit Fahne zeigen, wissen Sie vielleicht. Doch welche anderen Beflaggungstage bestimmen die öffentlichen Beflaggungsregeln noch? Orientieren Sie sich gern an unserem Kalender:
| 27. Januar | Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast) |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag |
| 23. Mai | Jahrestag zur Verkündung des Grundgesetzes |
| 17. Juni | Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR im Jahr 1953 |
| 20. Juli | Jahrestag des Attentats auf Hitler im Jahr 1944 |
| 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
| 2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag in Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (halbmast) |
| Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag | |
| Tag der Wahl zum EU-Parlament |
Haben Sie es gewusst: In Deutschland ist die Beflaggung vergleichsweise dezent. Nur wenige Gebäude sind täglich beflaggt. Dazu zählen unter anderem die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main, das Bundesverfassungsgericht, das Bundespräsidialamt und weitere Amtssitze.
Wenn andere Dienstgebäude Flagge zeigen, dann hat das umso mehr Gewicht. Es hebt die Besonderheit eines Gedenktages, Staatsbesuches oder anderen Anlasses sehr deutlich hervor.
Die Beflaggungsregeln legen fest, wann und in welcher Reihenfolge welche Flaggen gehisst werden sollen. Sie gelten für staatliche Dienstgebäude.
Wer richtig beflaggen möchte, kann sich am Beflaggungserlass orientieren. Halten Sie die korrekte Anordnung ein und achten Sie darauf, dass alle Fahnentücher dasselbe Format und ausreichend Platz zum Auswehen haben.
Ganz grob können Sie sich daran orientieren, wie groß die „Region“ ist, für die die Flagge steht. Überstaatliche Organisationen wie die UN, NATO und EU hängen an erster Stelle. Dann folgen die Fahnen von Nationalstaaten, von Bundesländern und zuletzt die von Gemeinden und Städten. Bei Staatsbesuchen erhalten die Nationalflaggen anderer Länder den Ehrenplatz vor der Bundesflagge.
Die Bundesdienstflagge dürfen Privatpersonen nicht hissen. Sie erkenne sie am Bundesschild (Wappen). Dieselben Vorschriften gelten meistens auch für Dienstflaggen einzelner Bundesländer, Städte und Gemeinden.
Der Flaggenknigge schreibt vor: Eine Nationalfahne muss jederzeit gut sichtbar sein. Deshalb wird sie bei Einbruch der Dunkelheit eingeholt.
DAber: Mit der passenden Beleuchtung darf sie über Nacht hängen bleiben. Der Brauch stammt ursprünglich aus einer Zeit, in der Stoff sehr wertvoll war. Damit das Fahnentuch sich nicht so schnell abnutzt, wurde die Flagge nur tagsüber gehisst.
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